Aktuelle Informationen
Informationsveranstaltung des Vdks in der EV. Sozialstation Bad Rappenau
9.7.2018
Um Vorsorgen und selbst bestimmen ging es in dem Vortrag von Manuela Wacker – Leitung der IAV-Stelle Bad Rappenau/ Bad Wimpfen. „In meiner Beratungsarbeit erlebe ich häufig wie wichtig es ist, in guten Zeiten Vorsorge zu treffen aber oft besteht eine Unsicherheit in der Ausführung“ erklärt Wacker. Anhand von praktischen Beispielen wurde erklärt, was eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beinhalten soll und was zu beachten ist. Eine Vorsorgevollmacht sollte immer in schriftlicher Form vorliegen, mit einer öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift, zum Beispiel durch die Betreuungsbehörde. Empfehlenswert ist die notarielle Beurkundung. Dies hat den Vorteil, dass der Notar umfassend berät, für rechtssichere Formulierung sorgt und die Geschäftsfähigkeit prüft. Eine gute Beratung ist grundsätzlich auch bei der Erstellung einer Patientenverfügung wichtig. Eine Beratungsmöglichkeit bietet zum Beispiel die Initiative Selbstbestimmen im Stadt-und Landkreis Heilbronn. Mehrmals betont wurde, wie wichtig das Gespräch mit Angehörigen, Vertrauenspersonen und Bevollmächtigten ist. Am Ende des Vortrags blieb noch genug Zeit, um Fragen zu beantworten und sich auszutauschen.